Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der MarketingMaister GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform "MarketingMaister" (im Folgenden: "Plattform") ergänzend in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen und auf https://www.marketingmaister.com veröffentlichten Fassung, die in https://www.marketingmaister.com/agb verlinkt ist, die die MarketingMaister GmbH (im Folgenden: "Anbieter") mit Unternehmern (im Folgenden: "Kunde") schließt.
(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Registrierung und der Annahme dieser AGB ausdrücklich, dass er als Unternehmer handelt.
(4) Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(5) Die nachstehend genannten, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingung verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:
„Abonnement“ bezeichnet das vom Kunden gewählte Nutzungsmodell der Plattform. Der Anbieter bietet insbesondere Monatsabonnements und Jahresabonnements an. Art, Laufzeit und Vergütung des jeweiligen Abonnements ergeben sich aus dem Nutzungsvertrag.
„Aktionszeitraum“ bezeichnet den im jeweiligen Promotionsangebot ausdrücklich festgelegten Zeitraum, während dessen dem Kunden aufgrund eines Promotionscodes eine kostenfreie oder vergünstigte Nutzung des gewählten Abonnements gewährt wird. Beginn, Dauer und Umfang des Aktionszeitraums ergeben sich aus dem jeweiligen Promotionsangebot.
„Berechtigter Nutzer“ ist eine natürliche Person, die vom Kunden zur Nutzung der Plattform autorisiert wurde und nach Maßgabe des jeweiligen Nutzungsvertrags zur Nutzung der Plattform berechtigt ist.
„KI-Anwendung“ bezeichnet jede Software, Funktion oder Anwendung, die ganz oder teilweise auf Verfahren der künstlichen Intelligenz oder des maschinellen Lernens basiert. Hierzu gehören insbesondere generative KI-Systeme, Large Language Models (LLMs), Sprachmodelle, Sprachassistenten sowie vergleichbare Technologien, unabhängig davon, ob diese vom Anbieter selbst oder von Dritten bereitgestellt werden.
„Promotionscode“ bezeichnet einen vom Anbieter ausgegebenen alphanumerischen Code oder ein vergleichbares digitales Berechtigungsmerkmal, das dem Kunden nach Maßgabe des jeweiligen Promotionsangebots eine zeitlich oder inhaltlich begrenzte Vergünstigung, insbesondere einen kostenfreien oder vergünstigten Aktionszeitraum, gewährt.
„Token“ sind technische Recheneinheiten, anhand derer der Umfang der Nutzung der KI-Anwendungen innerhalb der Plattform gemessen wird. Tokens werden insbesondere für die Verarbeitung von Eingaben des Nutzers sowie für die Erstellung KI-generierter Ausgaben verbraucht. Die Anzahl der verbrauchten Tokens richtet sich nach den technischen Spezifikationen des jeweils eingesetzten KI-Modells. Änderungen dieser technischen Spezifikationen, die auf Vorgaben oder Änderungen des jeweiligen KI-Anbieters beruhen, stellen keine Änderung des vertraglich vereinbarten Token-Kontingents dar.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Die Plattform bietet KI-gestützte Marketing-Dienstleistungen an. Die dem Kunden zugänglichen Abonnements der Plattform werden im jeweiligen Nutzungsvertrag festgelegt.
(2) Die Veröffentlichung der fertigen Kampagnen auf den Social-Media-Kanälen erfolgt manuell durch den Kunden. Eine automatisierte Veröffentlichung über Social-Media-APIs findet nicht statt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Dienste auf der Plattform des Anbieters ist kein bindendes Angebot des Anbieters. Vielmehr wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags für die Dienste der Plattform abzugeben.
(2) Der Kunde gibt ein Angebot ab, indem er nach Durchlaufen des Bestellvorgangs die Bestellung durch Aktivierung der Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig abonnieren“ absendet.
(3) Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Diese Auftragsbestätigung ist die Annahme des Angebots durch den Anbieter. Der Nutzungsvertrag besteht aus der mit der Bestellung des Kunden korrespondierenden Auftragsbestätigung sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 4 Zugang zur Plattform
(1) Voraussetzung für den Zugang zur Plattform ist das Mindestalter von 18 Jahren sowie volle Geschäftsfähigkeit.
(2) Der Zugang des Kunden zur Plattform erfolgt durch ein ein-Faktor Authentifizierungsverfahren, das auf Nutzerkennung und Passwort basiert. Die Zurverfügungstellung der Wissens- oder Besitzkomponenten erfolgt in einer vom Anbieter gewählten Form, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, verschlüsselte Links per E-Mail. Der Kunde ist verpflichtet, die Wissens- und Besitzkomponenten, die für den Zugang erforderlich sind, vor unbefugtem Zugriff zu schützen (insbesondere eine Wissenskomponente geheim zu halten) sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern; er stellt überdies sicher, dass die Berechtigten Nutzer diese Verpflichtung ebenfalls einhalten.
(3) Die Nutzbarkeit der Funktionen der Plattform sowie die gebotene Kontrolle der Einhaltung der jeweils erlaubten Nutzungsgrenzen erfordern teilweise, dass die Endgeräte des Kunden die vom System des Anbieters übermittelten Cookies akzeptieren und diese nicht modifiziert und innerhalb der Session (entspricht dem Zeitraum vom Aufruf der Website eines Dienstes bis zum Logout aus dem Dienst bzw. Schließen des Browsers) möglichst nicht gelöscht werden. Der Einsatz dieser Cookies ist für die Erbringung der Leistungen der Plattform unbedingt erforderlich. Rechtsgrundlage für den Einsatz dieser Technologien ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der vorstehenden Anforderungen (insbesondere durch entsprechende Einstellungen in seinem Browser) sicherzustellen. Kommt der Kunde dieser Pflicht aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nach, so ist der Anbieter für hieraus resultierende Funktionseinschränkungen nicht verantwortlich. Ist aufgrund der Pflichtverletzung die Kontrolle der Einhaltung der Nutzungsgrenzen beeinträchtigt, so kann der Anbieter den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe auffordern und nach fruchtlosem Fristablauf den Zugang des Kunden bis zur Leistung von Abhilfe sperren. Des Weiteren kann der Anbieter den Nutzungsvertrag für den jeweils betroffenen Dienst nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren angemessenen Frist kündigen. Soweit der Anbieter über die unbedingt für die Erbringung der Dienste erforderlichen Technologien hinaus Cookies einsetzt, wird hierfür im Rahmen des Einwilligungsmanagements die Einwilligung des Nutzers erbeten. Differenzierte Informationen sind im Falle eines entsprechenden Einsatzes sowohl im Rahmen der Datenschutzerklärung zu den Diensten als auch im Rahmen des jeweiligen Einwilligungsdialogs zu erhalten. Die Einwilligung kann über das Einwilligungsmanagements jederzeit modifiziert oder widerrufen werden. Rechtsgrundlage für den Einsatz von Cookies auf der Grundlage einer Einwilligung ist § 25 Abs. 1 TDDDG.
(4) Zugang zur Plattform und deren Nutzung ist ausschließlich auf natürliche Personen beschränkt. Der Einsatz von automatisierten IT-Anwendungen im Zusammenhang mit Inhalten der Plattform (ausgenommen die von der Plattform selbst bereitgestellten KI-Anwendungen) oder von Technologien, die die Nutzung der Plattform durch eine natürliche Person simulieren, ist unzulässig.
(5) Der Anbieter behält sich vor, den Zugang zu einem Dienst zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die vom Kunden bzw. dessen Nutzern eingesetzten Technologien die Funktionalität oder Sicherheit des Dienstes beeinträchtigt oder die Möglichkeiten des Anbieters eingeschränkt werden, die Zugangsberechtigung des Kunden bzw. der Nutzer sowie die Zulässigkeit von Art und Umfang der Nutzung zu überprüfen und eine Leistungserschleichung zu verhindern. Der Zugang kann insbesondere verweigert werden, wenn die IP-Adresse, von der aus dem Zugriff erfolgt, in einer öffentlich zugänglichen Blacklist mit gesperrten IP-Adressen/IP-Adressbereichen verzeichnet ist oder wenn der Kunde bzw. Nutzer Browser-Software einsetzt, die eine weitgehende Anonymisierung des Nutzers und Unkenntlichmachung des Nutzungsverhaltens ermöglicht (z.B. Tor Browser). Der Anbieter wird den Kunden vor einer Sperrung kontaktieren und ihn über den Sachverhalt und eine beabsichtigte Sperrung in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist geben; dies gilt nicht bei Gefahr in Verzug.
(6) Der Kunde wird den Anbieter bei Kenntnis eines Missbrauchs von Wissens- und Besitzkomponenten oder des Zugangs mittels IP-Check unverzüglich unterrichten. Der Anbieter ist bei Missbrauch berechtigt, den Zugang zum betroffenen Dienst so lange zu sperren, bis die Umstände aufgeklärt sind und der Missbrauch abgestellt ist. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch der Dienste.
§ 5 Vergütung und Promotionscodes
(1) Die vom Kunden für die Nutzung der Plattform zu leistende Vergütung richtet sich nach dem gewählten Abonnement und ist im jeweiligen Nutzungsvertrag festgelegt.
(2) Die Vergütung für das gewählte Abonnement ist jeweils im Voraus für den vereinbarten Bezugszeitraum sowie für etwaige nachfolgende Verlängerungszeiträume zu entrichten. Die Dauer des Bezugszeitraums und der jeweiligen Verlängerungszeiträume ergibt sich aus dem jeweiligen Nutzungsvertrag.
(3) Der Anbieter kann zeitlich oder inhaltlich begrenzte Promotionscodes bereitstellen. Ein Anspruch auf die Gewährung, Verlängerung oder erneute Bereitstellung eines Promotionscodes besteht nicht.
Promotionscodes berechtigen den Kunden ausschließlich zu den jeweils angebotenen Vergünstigungen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, setzt die Einlösung eines Promotionscodes den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements voraus. Der Promotionscode bewirkt lediglich, dass die Vergütung für den jeweiligen Aktionszeitraum ganz oder teilweise entfällt oder reduziert wird. Im Übrigen gelten die Bedingungen des gewählten Abonnements uneingeschränkt.
Während des Aktionszeitraums ist die Vergütung für das gewählte Abonnement nicht zu entrichten. Die Zahlungspflicht entsteht erst mit Ablauf des Aktionszeitraums. Die erste Rechnung wird entsprechend erst nach Ablauf des Aktionszeitraums fällig und bezieht sich auf den sich unmittelbar anschließenden Bezugszeitraum des gewählten Abonnements.
Sofern der Kunde das Abonnement nicht unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigt, wird das von ihm gewählte Abonnement nach Ablauf des Aktionszeitraums automatisch zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Konditionen kostenpflichtig fortgeführt.
Promotionscodes können ausschließlich im Rahmen des Bestellvorgangs eingelöst werden und sind nach Abschluss des Nutzungsvertrags nicht mehr nachträglich anrechenbar. Sofern im jeweiligen Aktionsangebot nichts Abweichendes bestimmt ist, kann je Bestellung nur ein Promotionscode eingelöst werden.
Promotionscodes sind grundsätzlich frei übertragbar. Die Voraussetzungen, der Umfang der Einlösbarkeit sowie die Gültigkeitsdauer ergeben sich aus dem jeweiligen Aktionsangebot.. Eine Barauszahlung, Auszahlung in sonstiger Form, Verrechnung mit bereits entstandenen Zahlungsansprüchen oder Erstattung des Wertes eines Promotionscodes ist ausgeschlossen.
Der Anbieter ist berechtigt, Promotionscodes insbesondere bei missbräuchlicher Verwendung, Manipulation des Bestellvorgangs oder einem Verstoß gegen diese AGB zu sperren oder für ungültig zu erklären. Gesetzliche und vertragliche Ansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.
(4) Der Kunde kann – soweit im Bestellvorgang angeboten – per Kreditkarte (Mastercard, VISA, American Express), Paypal, Apple Pay, Google Pay, SEPA-Lastschriftverfahren zahlen.
(5) Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Sonderregelung in Absatz 3 bleibt unberührt. Soweit seine Zustimmung nicht bereits nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG entbehrlich ist, erklärt sich der Kunde mit der Übermittlung der Rechnung in elektronischer Form einverstanden.
(6) Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(7) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden den Zugang zur Plattform bis zum Ausgleich sämtlicher fälliger Forderungen vorübergehend zu sperren, soweit dies unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden angemessen ist.
§ 6 Nutzungsgrenzen und Zusatzleistungen
(1) Die Nutzung der KI-Anwendung der Plattform unterliegt monatlichen Nutzungsgrenzen. Dem Kunden steht im Rahmen seines jeweiligen Abonnements ein monatliches Kontingent von 1.500.000 (eine Million fünfhunderttausend) Tokens zur Verfügung.
Nicht verbrauchte Tokens des monatlichen Kontingents verfallen mit Ablauf des jeweiligen Nutzungsmonats und werden nicht auf den folgenden Nutzungsmonat übertragen.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden innerhalb der Plattform den aktuellen Stand des monatlichen Token-Kontingents sowie gegebenenfalls vorhandener Zusatz-Token in geeigneter Weise zur Verfügung.
Nach vollständigem Verbrauch des monatlichen Token-Kontingents werden die KI-Anwendungen bis zur Erneuerung des monatlichen Kontingents oder bis zum Erwerb von Zusatz-Token eingeschränkt. Der Anbieter informiert den Kunden in geeigneter Weise über das Erreichen der jeweiligen Nutzungsgrenze.
(3) Der Kunde kann das monatliche Token-Kontingent durch den Erwerb von Zusatz-Token erweitern. Zusatz-Token können in Paketen zu jeweils 1.500.000 (eine Million fünfhunderttausend) Tokens erworben werden.
Der Erwerb von Zusatz-Token erfolgt durch gesonderte Bestellung und ist freiwillig. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils ausgewiesenen Preise. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 5 dieser AGB. Zusatz-Token werden dem Kunden nach Vertragsschluss und entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen gutgeschrieben.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, werden zunächst die Tokens des monatlichen Kontingents und anschließend vorhandene Zusatz-Token verbraucht.
(4) Erworbene Zusatz-Token sind während der Laufzeit des Vertrags zeitlich unbeschränkt nutzbar. Sie werden nicht durch den Ablauf eines (Kalender-) oder Nutzungsmonats berührt. Sie können auch in nachfolgenden (Kalender-) oder Nutzungsmonaten verwendet werden, solange das Vertragsverhältnis besteht. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses verfallen nicht verbrauchte Zusatz-Token. Eine Erstattung oder Gutschrift nicht verbrauchter Zusatz-Token erfolgt nicht, es sei denn, der Anbieter beendet das Vertragsverhältnis aus einem von ihm zu vertretenden wichtigen Grund oder zwingende gesetzliche Vorschriften sehen etwas anderes vor.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Höhe des monatlichen Token-Kontingents anzupassen, soweit dies aufgrund veränderter Beschaffungs- oder Betriebskosten, Änderungen der Kosten für eingesetzte KI-Dienste, technischer Weiterentwicklungen, gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder sonstiger vergleichbarer Umstände erforderlich ist. Eine Anpassung ist nur zulässig, soweit sie den wesentlichen Charakter der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht verändert, das vertragliche Äquivalenzverhältnis wahrt und dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar ist.
Der Anbieter wird den Kunden über eine Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform informieren.
Führt die Anpassung zu einer wesentlichen Verringerung des vertraglich vereinbarten monatlichen Token-Kontingents, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
Bereits erworbene und dem Kunden gutgeschriebene Zusatz-Token bleiben von einer Anpassung nach diesem Absatz unberührt. Insbesondere werden diese weder nachträglich mengenmäßig reduziert noch zeitlich befristet.
§ 7 Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Änderungsbefugnis
(1) Aussagen und Erläuterungen des Anbieters zur Plattform in Werbematerialien, auf Websites sowie in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
(2) Der Anbieter gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Kalenderjahr. Hiervon ausgenommen sind Zeiten angemessen angekündigter Wartungsarbeiten sowie Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf höherer Gewalt, Störungen der öffentlichen Telekommunikationsnetze oder sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen beruhen. Ebenfalls ausgenommen sind erforderliche, außerplanmäßige Wartungsarbeiten sowie Störungen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen.
(3) Der Anbieter bemüht sich, die Plattform kontinuierlich an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Er behält sich deshalb Änderungen zur Anpassung des Systems an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung des Systems, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten der Plattform vor, sofern letztere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind. Führt eine solche Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der dem Kunden vertraglich geschuldeten Leistungen der Dienste, so kann der Kunde wahlweise eine Reduzierung der Vergütung entsprechend des Ausmaßes der Beeinträchtigung verlangen oder den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Eintritt der Änderung ausgeübt werden.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu der Plattform bzw. dem KI-Dienst geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browser-Software.
(2) Im Falle der Weiterentwicklung der Plattform oder den KI-Diensten obliegt es dem Kunden, nach Information durch den Anbieter die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten IT-Infrastruktur vorzunehmen.
(3) Der Kunde ist bei der Nutzung der Dienste der Plattform verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.
§ 9 Ansprüche bei Mängeln
(1) Der Anbieter behebt technische Mängel seiner Dienste auf der Plattform innerhalb angemessener Frist. Die Verantwortung des Anbieters erstreckt sich hierbei nur bis zum Übergabepunkt der von ihm betriebenen Systeme zum Internet, nicht aber auf die Systeme des Kunden und Datenübertragungsleitungen jenseits des Übergabepunkts.
(2) Der Anbieter wendet für die Auswahl und Pflege der Inhalte der Plattform die branchenübliche Sorgfalt auf. Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte können aber nicht gewährleistet werden.
(3) Es obliegt dem Kunden auftretende Mängel, Störungen oder Schäden der Plattformunverzüglich anzuzeigen.
§ 10 Haftung auf Schadensersatz
(1) Der Anbieter haftet für seine Dienste, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Absätze 2-6.
(2) Der Anbieter haftet für seine Dienste im Rahmen der Plattform unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
(3) Der Anbieter haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Die Haftung nach Absatz 3 ist je Schadensereignis auf EUR 250.000,00 begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 2.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für seine Dienste für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird ausgeschlossen.
(6) Eine Haftung für die Dienste der Plattform nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie nach sonstigem zwingendem gesetzlichen Haftungsrecht bleibt unberührt.
§ 11 Nutzungsrechte an generierten Inhalten
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden KI-generierte Marketinginhalte zur Verfügung. Dem Kunden wird das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht eingeräumt, die KI-Inhalte für eigene Marketing- und Werbezwecke zu nutzen, insbesondere zur Durchführung von Social Media Kampagnen auf allen gängigen Plattformen.
(2) Der Kunde darf die KI-Inhalte vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen und bearbeiten, soweit dies für die vereinbarten Marketingzwecke erforderlich ist. Der Kunde ist berechtigt, die KI-Inhalte mit eigenen Inhalten zu kombinieren und an seine jeweiligen Marketingbedürfnisse anzupassen.
(3) Die KI-Inhalte werden durch automatisierte Verfahren generiert und stellen in der Regel keine urheberrechtlich geschützten Werke im Sinne von § 2 UrhG dar. Der Anbieter räumt dem Kunden gleichwohl die vertraglichen Nutzungsbefugnisse ein, die für die beabsichtigte Nutzung erforderlich sind.
(4) Nutzung durch den Anbieter: Anonymisierte, aggregierte Daten dürfen zur Produktverbesserung und Weiterentwicklung verwendet werden. Individuelle Playbook-Daten oder Kampagneninhalte dürfen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung (Opt-in) des Kunden verwendet werden. Der Kunde erhält hierzu eine eigene Consent-Abfrage.
(5) Das Playbook sowie sämtliche hierin enthaltenen Vorlagen, Templates, Prompts, Workflows, Methoden, Strukturen und sonstigen vom Anbieter entwickelten Inhalte verbleiben im ausschließlichen Eigentum des Anbieters. Dem Kunden wird hieran ausschließlich für die Dauer des Nutzungsvertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung der Plattform eingeräumt. Mit Beendigung des Nutzungsvertrags endet dieses Nutzungsrecht. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe, Überlassung oder Offenlegung des Playbooks oder einzelner Bestandteile hiervon besteht nicht. Dies gilt nicht für vom Kunden bereitgestellte oder selbst erstellte Inhalte, die Bestandteil des Playbooks sind.
§ 12 Nutzung der Plattform
(1) Der bestimmungsgemäße Gebrauch der Plattform umfasst die Nutzung als unterstützender Assistent zur Planung und Erstellung von Marketing Kampagnen, insbesondere Erstellung von Social-Media-Kampagnen. Die Antworten/generierten Inhalte des Systems müssen stets vom Nutzer überprüft und verifiziert werden, bevor sie verwendet werden können. Auf § 13 wird hingewiesen. Die Plattform ist nicht zur Ablage, Speicherung oder Archivierung von Texten, Dokumenten oder anderen Inhalten bestimmt. Der Nutzer muss seine Anfragen und die von der Plattform generierten Antworten/Inhalte eigenständig sichern, um einen Verlust dieser Daten zu vermeiden. Die Verwendung der Plattform in solchen Bereichen, die nach der KI-Verordnung VO (EU) 2024/1689 eine Einstufung der Plattform als Hochrisiko-KI-System zur Folge haben, ist nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Anbieter gestattet.
(2) Der Kunde erhält nach Maßgabe des Nutzungsvertrags sowie der nach folgenden Bestimmungen unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Recht zur Nutzung der Plattform für sich und für die vertraglich festgelegten Berechtigten Nutzer zu eigenen Zwecken des Kunden.
Das Nutzungsrecht berechtigt – im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und gemäß den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Nutzungsrichtlinien dieses Paragrafen – dazu, auf die Plattform online zuzugreifen und die Funktionalitäten der Plattform in Anspruch zu nehmen.
(3) Die Nutzung der Plattform ist auf die im Nutzungsvertrag festgelegte Zahl der Berechtigten Nutzer beschränkt. Diese Nutzer sind vom Kunden namentlich zu benennen, sofern kein Zugriff mittels IP-Check vereinbart ist. Die Zugangsberechtigung der betreffenden Berechtigten Nutzer wird vom Anbieter per E-Mail oder schriftlich bestätigt. Ein Berechtigter Nutzer kann mit seiner Wissens- und/oder Besitzkomponente zeitgleich immer nur einmal an der Plattform angemeldet sein. Bei erneuter Anmeldung mit einem anderen Browser oder einem anderen Gerät wird die vorangegangene Session automatisch abgebrochen.
(4) Nutzungsrechte, die aufgrund gesetzlicher Lizenzen – insbesondere nach Maßgabe der §§ 60a ff. UrhG – wahrgenommen werden dürfen, werden im Nutzungsvertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeräumt und werden hierdurch nicht berührt.
(5) Der Kunde oder ein durch den Kunden zur Nutzung Berechtigter Nutzer (zusammen für die folgenden Abschnitte dieses Paragrafen „Nutzer“) verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter zur Einhaltung der folgenden Richtlinien zu Nutzung der Plattform § 12 Absatz 6-15.
(6) Unzulässige Inhalte: Der Nutzer darf keine unzulässigen Inhalte bereitstellen. Unzulässig sind: Inhalte, deren Erwerb oder Verbreitung strafbar ist, z.B. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; rassistische, diskriminierende, verhetzende, extremistische, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Inhalte; Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalt; Gewaltdarstellungen und Inhalte, die gegen die Menschenwürde verstoßen; pornographische Inhalte, Inhalte die Rechte Dritter verletzen, insbesondere geistiges Eigentum (z.B. Urheberrechte), Persönlichkeitsrechte oder Geschäftsgeheimnisse.
(7) Unzulässige Handlungen: Der Nutzer darf keine unzulässigen Handlungen vornehmen. Unzulässig sind: strafbare oder gesetzlich verbotene Handlungen; Ausspähen von Daten, Datenveränderung, Computersabotage; Verbreitung von Computerviren und sonstiger Malware; Beeinträchtigung des technischen Betriebs der Systeme und Dienste des Anbieters; der Einsatz automatisierter IT-Anwendungen oder von sonstigen Technologien, die die Nutzung der KI-Dienste durch eine natürliche Person simulieren (insbesondere das automatisierte Abrufen von Antworten und sonstige Dokumenten oder die automatisierte Weiterverarbeitung unmittelbar aus der Anwendung heraus ) und/oder dazu dienen, solche Inhalte systematisch abzurufen.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, wie in den folgenden Absätzen dieses Paragrafen beschriebene Maßnahmen gegen unzulässige Nutzerinhalte zu ergreifen und unzulässige Handlungen zu unterbinden.
(9) Der Anbieter überprüft gespeicherte Nutzerinhalte nur im Einzelfall, wenn er auf einen mutmaßlich unzulässigen Inhalt hingewiesen wird; er nimmt keine anlassunabhängigen Kontrollen vor.
(10) Der Anbieter ergreift verhältnismäßige Maßnahmen, um gegen unzulässige Inhalte/Handlungen vorzugehen. Er nimmt Rücksicht einerseits auf die Sicherheit des Betriebs der Plattform und der Nutzer, den Schutz der Rechte Dritter und der Interessen der Allgemeinheit und andererseits auf die Meinungsäußerungsfreiheit der Nutzer.
Ist ein Nutzerinhalt offensichtlich strafrechtlich relevant oder verletzt er Rechte eines anderen erheblich, löscht der Anbieter den Nutzerinhalt ohne vorherige Ankündigung.
Ist eine Handlung des Nutzers unzulässig, unterbindet der Anbieter die Handlung und ergreift, soweit möglich und angemessen, Maßnahmen:
Ist ein Nutzerinhalt unzulässig, aber nicht strafbar oder erheblich rechtsverletzend oder ist die Strafbarkeit oder Rechtsverletzung nicht eindeutig erkennbar, sperrt der Anbieter den Nutzerinhalt vorläufig und teilt dies dem Nutzer mit. Dem Nutzer wird eine angemessene Frist gesetzt, um sich zur Zulässigkeit des Nutzerinhalts zu äußern. Der Anbieter entscheidet dann über eine dauerhafte Sperrung oder Löschung des Nutzerinhalts.
Der Anbieter kann neben den genannten Maßnahmen auch eine Verwarnung aussprechen.
Der Anbieter kann zur Verhinderung der erneuten Bereitstellung unzulässiger Nutzerinhalte bzw. erneuten Begehung unzulässiger Handlungen vorübergehend die Erbringung der Dienste für den Nutzer einschränken oder unterbrechen, längstens einen Monat. Dasselbe gilt, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass der Nutzer die Bereitstellung unzulässiger Inhalte oder unzulässige Handlungen plant.
(11) Wenn der Nutzer trotz einer Verwarnung vorsätzlich (i) erneut einen in ähnlicher Weise unzulässigen Nutzerinhalt bereitstellt; oder (ii) erneut eine vergleichbare unzulässige Handlung vornimmt, kann der Anbieter den Nutzer von der Nutzung ausschließen und/oder betreffende Nutzerinhalte ohne Vorankündigung dauerhaft sperren oder löschen.
(12) Der Anbieter teilt dem Nutzer die getroffene Entscheidung mit Begründung mit.
(13) Hat ein Dritter dem Anbieter einen Nutzerinhalt als rechtswidrig oder unzulässig gemeldet, teilt der Anbieter die Entscheidung, Maßnahmen zu ergreifen oder nicht zu ergreifen, diesem Dritten mit Begründung mit.
(14) Der Anbieter weist die Nutzer darauf hin, dass der Anbieter dann, wenn er mehrfach Maßnahmen ergreifen musste, möglicherweise gegenüber dem Kunden zur fristlosen Kündigung des Vertrags über die Nutzung der Plattform berechtigt ist.
(15) In bestimmten Fällen strafbarer Inhalte oder Handlungen ist der Anbieter gesetzlich verpflichtet, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen, nämlich gemäß Art. 18 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste), (i) wenn der Anbieter Kenntnis von Informationen erhält, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person oder von Personen darstellt, begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte; (ii) oder wenn die Nichtanzeige nach § 138 StGB strafbar wäre.
§ 13 Allgemeine Bestimmungen für KI-Dienste
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Berechtigten Nutzer auf die nachstehenden Bestimmungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass die vom Anbieter angebotenen KI-Dienste den Kunden lediglich unterstützen und insbesondere keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG (keine Rechtsberatung oder Steuerberatung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG bzw. § 2 StBerG) darstellen.
(3) Die KI-Dienste erzeugen ihre Ausgaben (insbesondere Antworten, Dokumente oder sonstige Inhalte; nachfolgend: „Output“) mittels generativer KI. Generative KI arbeitet mithilfe von Wahrscheinlichkeiten, die unter anderem aus den Trainingsdaten abgeleitet sind. Output kann daher unter verschiedenen Gesichtspunkten unzulänglich oder inkorrekt sein.
Dem Kunden sind die allgemeinen Risiken beim Einsatz generativer KI bewusst, die insbesondere darin bestehen, dass Output
zum einen stark von den spezifischen Eingaben des Kunden (d.h. Prompts und bereitgestellte Dokumente) abhängen und
zum anderen Fehler enthalten kann, da auch KI-Dienste auf dem neuesten Stand der Technik nicht stets zuverlässig Output liefern, der inhaltlich und ethisch einwandfrei ist.
Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit, Repräsentativität und Unvoreingenommenheit der von einem KI-Dienst zusammengestellten oder zusammengefassten Informationen – sei es aus vom Kunden bereitgestellten Dokumenten und Eingaben – sowie der sachlichen Richtigkeit und Aktualität der von einem KI-Dienst getroffenen Aussagen oder Bewertungen; es ist beispielsweise möglich,
dass der Output je nach Formulierung der Eingabe unterschiedlich ist,
dass bei der Generierung des Outputs einschlägige Textstellen nicht herangezogen wurden oder umgekehrt nicht-einschlägige Textstellen herangezogen wurden,
dass der Output Inhalte unzutreffend, lückenhaft oder missverständlich wiedergibt, oder
dass der Output eine sogenannte Halluzination enthält (d.h. dass der KI-Dienst fehlendes Wissen interpoliert hat, ohne dies im Output kenntlich zu machen, und dadurch eine plausibel wirkende und nicht mit Einschränkungen oder Vorbehalten versehene Aussage objektiv falsch ist).
(4) Der Anbieter übernimmt daher keine Gewähr für die genannten Qualitätsmerkmale des Outputs (Richtigkeit, Vollständigkeit, Repräsentativität und Unvoreingenommenheit), den die Plattform liefert, und für die Eignung des KI-Outputs für bestimmte Zwecke, insbesondere eine unmittelbare Verwendbarkeit (d.h. ohne eine eigenverantwortliche menschliche Prüfung vor der weiteren Verwendung) durch den Kunden für seine geschäftlichen Zwecke.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der vom Anbieter angebotenen KI-Dienste alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken beim Einsatz generativer KI zu minimieren. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, die in den nachfolgenden Absätzen beschriebenen Maßnahmen zur Risikominimierung.
(6) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Berechtigten Nutzer über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen und fachlich geeignet sind, den Output inhaltlich zu beurteilen. Der Kunde darf von der Plattform angebotenen KI-Dienste ausschließlich zur Unterstützung von Erstellung von Social Media Kampagnen nutzen. Der von einem vom Anbieter angebotenen KI-Dienst gelieferte Output ist in allen Fällen vor ihrer weiteren Verwendung zu überprüfen. Der Kunde handelt auf eigenes Risiko, wenn er die KI-Dienste der Plattform ohne Berücksichtigung der allgemeinen Risiken beim Einsatz generativer KI und ohne eigenverantwortliche Überprüfung der mittels des KI-Dienstes der Plattform generierten Ergebnisse nutzt. Der Kunde hat die Berechtigten Nutzer entsprechend anzuleiten und zu überwachen. Die vorstehenden Pflichten des Kunden bestehen unabhängig von etwaigen gesetzlichen Pflichten des Kunden, insbesondere gemäß Art. 4 KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz) als „Betreiber“ eines KI-Systems im Sinne des Art. 3 Nr. 4 KI-VO.
(7) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass er und die Berechtigten Nutzer durch die Nutzung des vom Anbieters angebotenen KI-Dienstes über die Plattform nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, insbesondere – soweit anwendbar – KI-VO, DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG [Datenschutz-Grundverordnung]) oder Rechte Dritter verletzen, z.B. Rechte des geistigen Eigentums, Persönlichkeitsrechte, Geschäftsgeheimnisse etc., sei es bei der Bereitstellung von Eingaben für eine Erstellung von Ausgaben oder durch die Verwendung der Ausgaben. Jede gesetzeswidrige, insbesondere urheberrechtswidrige Nutzung des vom Anbieter angebotenen KI-Dienste über die Plattform ist ausdrücklich untersagt. Im Übrigen wird auf die Vorschriften zur Nutzung der Plattform nach § 12 verwiesen.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, die für ihn bestehenden Pflichten zur Risikominimierung und rechtskonformen Nutzung, insbesondere die Nutzungsrichtlinien, in geeigneter Weise (arbeitsrechtlich, disziplinar rechtlich, vertraglich) auch den für ihn tätigen Berechtigten Nutzern aufzuerlegen, deren Einhaltung durch die Berechtigten Nutzer zu überwachen und etwaige Verstöße angemessen zu sanktionieren (ein schließlich des Entzugs der Nutzungsberechtigung für einen Berechtigten Nutzer bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen); das Recht des Anbieters, gemäß den Nutzungsrichtlinien selbst Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Sperrung des Zugangs), bleibt davon unberührt.
(9) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die an den KI-Dienst übermittelten Inhalte zu diesem Zweck entsprechend nutzen zu dürfen. Eine Prüfung auf die Zulässigkeit der Verwendung der vom Kunden an den KI-Dienst übermittelten Daten findet durch den Anbieter nicht statt und ist im Rahmen des KI-Dienstes nicht implementiert. Der Kunde stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte gegen den Anbieter erheben, soweit solche Ansprüche auf der Nutzung des angebotenen KI-Dienstes durch den Kunden oder die dem Kunden zugeordneten Berechtigten Nutzer beruhen. Der Kunde unterstützt den Anbieter nach Treu und Glauben in zumutbarem Umfang bei der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter oder in Verfahren wegen behaupteter Verstöße gegen Gesetze oder einer behaupteten Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere durch die Zurverfügungstellung von Informationen und Unterlagen.
(10) Die Nutzung der KI-Dienste der Plattform ist ausschließlich auf natürliche Personen beschränkt. Insbesondere müssen die Eingaben durch den Nutzer selbst erfolgen. Insbesondere ist der Einsatz von automatisierten IT-Anwendungen oder von Technologien unzulässig, die die Nutzung der KI-Dienste durch eine natürliche Person simulieren.
(11) Es ist dem Kunden verboten, den KI-Dienst so zu manipulieren (inklusive des Versuchs einer Manipulation), dass sie andere als die nach diesem Vertrag vorgesehene Aufgaben erfüllen oder der Kunde Informationen erhält, die für den hier maßgeblichen bestimmungsgemäßen Gebrauch der KI-Dienste nicht erforderlich sind. Zu den nicht gestatteten Maßnahmen gehören insbesondere:
Prompt-Injection („Eingabemanipulation“), dabei wird der Prompt so gestaltet, dass die KI-Dienste unerwünschte oder schädliche Ausgaben erzeugt;
Evasion-Attacks („Umgehungsangriffe“) als Angriffe auf KI-Systeme, bei denen versucht wird, die KI-Dienste zu täuschen oder zu manipulieren, etwa durch das Identifizieren von Mustern in den Trainings daten, die die KI-Dienste dazu verleiten, falsche Entscheidungen zu treffen;
Reverse Engineering des Modells, beispielsweise dadurch, dass der Kunde umfangreiche Abfragen vornimmt, um Informationen sammeln, die es ihm erlauben, ein eigenes Modell zu erstellen, das das Verhalten der KI-Dienste imitiert;
Abliteration, bei der die Struktur und Funktionsweise der KI-Dienste analysiert wird, um Schwachstellen zu identifizieren, um über Eingabemuster oder Kombinationen von Wörtern die KI-Dienste dazu zu bringen, vertrauliche Informationen preiszugeben oder falsche Antworten zu generieren;
Membership Inference Angriffe, um Datenpunkte, die zum Training verwendet wurden, zu rekonstruieren.
(12) Der Output darf nicht automatisiert abgerufen, unmittelbar aus der Anwendung heraus automatisiert weiterverarbeitet oder automatisiert in andere Systeme oder Prozesse eingebunden werden.
(13) Unzulässig ist die Nutzung oder Verwertung des Outputs (jeweils ganz oder teilweise) im Rahmen oder zum Training von KI-Anwendungen, insbesondere Sprachmodellen, oder anderen automatisierten IT-Anwendungen; insbesondere ist es unzulässig, KI-Anwendungen, insbesondere Sprachmodellen, Zugriff zum Output (jeweils ganz oder teilweise) zu ermöglichen oder zu verschaffen, oder diesen in KI-Anwendungen, insbesondere Sprachmodelle, einzugeben oder hochzuladen. Unzulässig ist ferner die Vervielfältigung des Outputs zum Zwecke des Text und Data Mining.
(14) Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über die zulässige Art oder den zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Der Kunde darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstige Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Anbieters zu umgehen oder zu überwinden. Bei einer missbräuchlichen Nutzung des KI-Dienstes ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum KI-Dienst sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche des Anbieters, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
(15) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter auf dessen Verlangen hin schriftlich Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der KI-Dienste zu erteilen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung, insbesondere für eine Übernutzung vorliegen. Sonstige Rechte und Ansprüche des Anbieters bei vertragswidriger Nutzung bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz und Datenverarbeitung
An dieser Stelle wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
§ 15 Änderungen der AGB
(1) Vergütungsanpassung: Sofern nach Vertragsschluss ein abonniertes Modul erweitert wird und sofern der Anbieter nach pflichtgemäßem Ermessen davon ausgehen darf, dass die Erweiterung der Inhalte/Leistungen eine sinnvolle Ergänzung für den üblichen Nutzer darstellt, ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung entsprechend der Art und dem Umfang der Erweiterung mit einer Ankündigung von sechs Wochen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens angemessen zu erhöhen. Der Anbieter wird hierbei das Äquivalenzverhältnis zwischen ursprünglich vereinbarter Leistung und ursprünglich vereinbartem Preis wahren, so dass die Preiserhöhung im Verhältnis zur Leistungserweiterung angemessen ist. Unwesentliche Erweiterungen sowie Aktualisierungen bereits vorhandener Inhalte bleiben außer Betracht. In der Ankündigung informiert der Anbieter den Kunden in Textform über die Erweiterung, die Erhöhung der Vergütung und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens sowie über das Sonderkündigungsrecht des Kunden gemäß § 15 Absatz 5, die Kündigungsfrist und die Folgen einer nicht fristgerecht erklärten Kündigung.
(2) Unbeschadet des § 15 Absatz 1 ist der Anbieter berechtigt oder – im Falle einer gebotenen Vergütungsreduzierung – verpflichtet, die Vergütung für Abonnements von Diensten mit einer Ankündigung von sechs Wochen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens angemessen zu erhöhen oder zu reduzieren, wenn sich nach Vertragsschluss entweder die für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten, insbesondere die Kosten der Unterhaltung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur der Plattform oder der KI-Dienste oder die Kosten für Kundenservice und allgemeine Verwaltung verändert haben oder wenn sonstige Änderungen der technischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z.B. Erfordernis der Aktualisierung von Soft- oder Hardwarekomponenten, veränderte Gesetzgebung). Hierbei sind auch gegebenenfalls eingetretene Kostenersparnisse zu berücksichtigen. In der Ankündigung informiert der Anbieter den Kunden in Textform über die Änderung der Vergütung und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens sowie über das Sonderkündigungsrecht des Kunden gemäß § 15 Absatz 5, die Kündigungsfrist und die Folgen einer nicht fristgerecht erklärten Kündigung. In entsprechender Anwendung von § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 ist auch der Kunde berechtigt, vom Anbieter eine angemessene Herabsetzung der Vergütung für Abonnements von Diensten zu verlangen, wenn sich die anfallenden notwendigen Kosten des Anbieters nach Vertragsschluss offensichtlich erheblich reduziert haben und der Anbieter nicht von sich aus die Vergütung anpasst.
(3) Sonstige Änderungen: Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Bestimmungen dieser AGB zu ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht und die Änderung zur Fortführung des Vertrages erforderlich sowie für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund in diesem Sinne liegt vor, wenn für neue Angebote oder neue Funktionen eines Angebots Anpassungen oder neue Bestimmungen erforderlich werden oder wenn eine Änderung der Gesetzeslage oder die höchstrichterliche Rechtsprechung oder aufgetretene Auslegungszweifel die Anpassung betroffener Bestimmungen erforderlich machen oder eine Änderung nur redaktioneller Art ist, um die Gliederung oder Verständlichkeit zu verbessern. Ein triftiger Grund ist auch gegeben, wenn eine zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare und vom Anbieter nicht beeinflussbare Änderung der Marktverhältnisse oder sonstiger rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Rahmenbedingungen eingetreten ist, die zu einer Störung des vertraglichen Äquivalenzverhältnisses führt und dies eine Anpassung der AGB zur Wiederherstellung der Äquivalenz erforderlich macht.
(4) Der Anbieter wird den Kunden auf die anstehenden Änderungen des vorstehenden Absatzes spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden der geänderten AGB schriftlich oder in Textform hinweisen. Der Kunde kann der Änderung widersprechen; hat der Kunde innerhalb eines Monats ab dem Hinweis der Änderung nicht widersprochen, gilt dies als Zustimmung. Der Anbieter wird in dem Hinweis auf die geplante Änderung auf diese Wirkung der Nichtausübung der Widerspruchsmöglichkeit ausdrücklich aufmerksam machen.
(5) Der Kunde ist zudem berechtigt bei einer Änderung nach den Absätzen 1 bis 3, das von der Änderung betroffene Dauerschuldverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu dem angekündigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Hat der Kunde der geplanten Änderung nach Absatz 3 widersprochen, ist der Anbieter berechtigt, das Dauerschuldverhältnis mit Wirkung zum Zeitpunkt des angekündigten Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag kommt nach Maßgabe des § 3 zustande. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem vom Kunden im Bestellvorgang gewählten Abonnementmodell sowie den nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Soweit der Kunde einen Promotionscode einlöst, beginnt der Nutzungsvertrag mit dessen Abschluss. Während des jeweiligen Aktionszeitraums gelten die Regelungen des § 5 Abs. 3. Nach Ablauf des Aktionszeitraums wird das gewählte Abonnement automatisch zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Konditionen fortgeführt, sofern der Kunde den Vertrag nicht unter Einhaltung der nachfolgend geregelten Kündigungsfristen kündigt.
(3) Für das Monatsabonnement gilt Folgendes:
a) Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat.
b) Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer Partei spätestens zum Ablauf des jeweiligen laufenden Vertragsmonats in Textform gekündigt wird.
(4) Für das Jahresabonnement gilt Folgendes:
a) Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate.
b) Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer Partei spätestens zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
(5) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, sofern eine Abhilfeaufforderung mit angemessener Frist erfolglos geblieben ist.
(6) Die Kündigung kann in Textform oder über die im Benutzerkonto bereitgestellte Kündigungsfunktion erklärt werden. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung beim Anbieter bzw. die rechtzeitige Bestätigung der Kündigung über die Kündigungsfunktion. Erfolgt die Kündigung in Textform so kann sie an support@marketingmaister.com gerichtet werden.
(7) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Plattform. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden ab diesem Zeitpunkt zu sperren. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie vertraglich vereinbarte Pflichten zur Bereitstellung oder Herausgabe von Daten bleiben hiervon unberührt.
(8) Rechte bei Vertragsende:
a) Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende per E-Mail (support@marketingmaister.com) die Herausgabe seiner im Rahmen der Nutzung der Plattform gespeicherten Kundendaten sowie der von ihm erstellten Kampagnen in einem gängigen elektronischen Format anfordern;
Nicht von der Herausgabepflicht umfasst sind insbesondere das Playbook, Prompts sowie sonstige Inhalte, Methoden und Materialien des Anbieters, an denen dem Kunden lediglich ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
b) Nach Ablauf der Frist nach Absatz 8 werden alle nutzerbezogenen Daten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(9) Die Kündigung des Vertrags berührt nicht die Fortgeltung der Datenschutzvereinbarung für die Zeit nach Vertragsende, soweit dies für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
§ 17 Support und Fehlermeldung
Fehler oder Störungen können per E-Mail an support@marketingmaister.com sowie über das JIRA-Ticketsystem gemeldet werden.
§ 18 Sonstige Bestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Plattform findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen über die Nutzung der Dienste ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.